Unterkunft für Geflüchtete – Häufig gestellte Fragen / FAQ

Allgemein


Wie lange sollte ich Geflüchtete aufnehmen können?
Im Formular können verschiedene Zeiträume ausgewählt werden. Da derzeit absolut unklar ist wie lange der Krieg dauern wird und wann Geflüchtete zurück in ihre Heimat kehren können, macht sicherlich ein längerer Zeitraum Sinn. Bitte plane einen Aufenthalt von mindestens 4 Wochen ein.

Sind Sprachkenntnisse erforderlich?
Sprachkenntnisse sind hilfreich aber nicht zwingen erforderlich.

Wie sind die Rechtsverhältnisse?
Wir übersenden die Daten an die zuständigen Behörden. Im Einzelfall kann auch eine direkte Vermittlung stattfinden. Darüber hinaus wird keinerlei Vertragsverhältnis geschlossen.

Was geschieht mit meinen Daten?
Die Daten werden vom Rock for Tolerance e.V. ausschließlich für die Zwecke der Vermittlungerhoben und gespeichert und dienen dazu eine Vermittlung über uns oder die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Datenschutzstandards sind für uns selbstverständlich.

Vermittlung/Auswahl


Kann ich mir aussuchen, wen ich bei mir beherberge (Geschlecht, unbegleitete Kinder, Familien, Altersgruppen, etc.)?
Du wirst selbstverständlich darüber informiert, wer bei dir untergebracht werden soll. Du kannst das jederzeit ablehnen oder dein Angebot zurückziehen.

Wie erfolgt die Zuordnung?
Die Zuordnung erfolgt in erster Linie entsprechend der zur Verfügung stehenden Betten.

Gibt es zuvor ein Kennenlernen?
Aufgrund des akuten Bedarfs an Wohnraum wird es nicht möglich sein vorab ein Kennenlernen zu ermöglichen.

Kann ich die Unterbringung früher abbrechen?
Ein private Unterkunft kann jederzeit zurückgezogen werden. Da es hier um eine private Unterbringung geht, muss die Klärung jeweils eigenständig durchgeführt werden. Der Rock for Tolerance e.V. kann hierbei keine Hilfestellung leisten.

Wann kommen die Geflüchteten bei mir an?
Hierzu können wir keinerlei belastbare Aussagen treffen. Es hängt von der allgemeinen Entwicklung der Lage und den Möglichkeiten des Transports ab.

Welche Möblierung ist nötig, um Menschen aufnehmen zu können?
Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Ausstattung oder Möblierung der Unterkunft.

Rechtliches


Wie lange dürfen die Menschen aus der Ukraine in Deutschland bleiben?
Menschen aus der Ukraine dürfen, sofern sie über einen biometrisches Ausweisdokument verfügen ohne Visums nach Deutschland einreisen. Der Aufenthalt ist auf 90 Tage begrenzt. Eine Verlängerung ist möglich. Ohne biometrisches Ausweisdokument wird ein Visum benötigt, das in den Nachbarländern der Ukraine beantragt werden kann. Ein EU-Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen. Es wird derzeit an einer Anpassung dieses Verfahrens gearbeitet.

Weitere Informationen zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine in Deutschland hat das BAMF hier zusammengetragen: Informationen zur Einreise aus der Ukraine.

Muss ich mit den Menschen Behördengänge durchführen?
Nein, hierzu besteht natürlich keine Verpflichtung. Nett und hilfreich wäre es natürlich.

Wer bürgt für die aufgenommenen Personen?
Derzeit erarbeitet die Bundesregierung Regelungen für die Schutzgewährung für Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland einreisen.

Muss ich meinen Vermieter über die zusätzlichen Personen informieren?
Ja. Bitte informiere deine*n Vermieter*in.

Wer haftet in Schadensfällen/Versicherungsfällen?
Wenn jemand schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet die Person dafür. Eine Versicherung tritt entsprechend der Vertragskonditionen möglicherweise ein.

Kosten/Finanzielle Unterstützung


Wer übernimmt die Lebenshaltungskosten der Geflüchteten?
Geflüchtete aus der Ukraine verfügen in der Regel über finanzielle Mittel, um ihre Lebenshaltungskosten selbst zu tragen.

Erhalte ich oder die Flüchtenden eine finanzielle Unterstützung?
Derzeit gibt es für die Unterbringung keine finanzielle Unterstützung. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit entsprechende Regelungen: Weitere Informationen.

COVID-19


Ich möchte mich und meine Familie vor Corona schützen. Was ist zu beachten?
Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber keine Quarantäne- und Anmeldeerfordernis. Es werden freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Symptomen einer COVID-Erkrankung sollte ein Arzt aufgesucht werden. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie immer: Abstand, Hygiene, Mundschutz, etc. Der Imfpstatus der Einreisenden wird nicht geprüft. Geflüchtete haben keinen Anspruch auf kostenlose Bürgertests.